Schulgottesdienst am 11.02.2025

Am 11.02.2025 findet unser Schulgottesdienst statt.

Falls Ihr Kind nicht daran teilnehmen soll, informieren Sie bitte die Klassenlehrkraft.

Anmeldung zum herkunftssprachlichen Unterricht

Liebe Eltern,

für Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, am herkunftssprachlichen Unterricht teilzunehmen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Elternbrief.

Bei Interesse geben Sie die Anmeldung für den herkunftssprachlichen Unterricht  bitte bis zum 13.02.2025 bei der Klassenlehrkraft Ihres Kindes ab.

Elternbriefe Schuljahr 2024/2025

Liebe Eltern,

hier können Sie sich den ersten und zweiten Elternbrief des Schuljahres downloaden. Die wichtigsten Termine für den Beginn des neuen Jahres sind ebenfalls zu sehen.

Einladung Elternabend Schulneulinge 2025

Liebe Eltern der zukünftigen Erstklässler,

hier können Sie den Fahrplan und die Einladung zum 1. Elternabend für die zukünftigen Erstklässler sehen. Er wird am Mittwoch den 30.10.2024 in der Aula der Wiedbachschule stattfinden.

Fahrplan Schulneulinge 2025

 

Aktuelles

 

 

 

Die Wiedbachschule stellt sich vor

Einige Schülerinnen und Schüler einen kurzen Film über die Wiedbachschule gedreht. Hier erfährt man schon so einiges über unsere Schule:

[LINK] Wiedbachschule - Wir stellen uns vor

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Formulare:

- Interessenbekundung für die Verlässliche Schulzeit (6.Stunde) im Schuljahr 2024/2025

- Kind erkrankt

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Beschluss der Schulkonferenz vom 18.01.2023 zu Handys und mobilen Endgeräten (z.B. Smartwatches/interaktive Uhren)

Handys und andere mobile Endgeräte müssen auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet und nicht sichtbar verstaut sein. Bei Zuwiderhandlung und/oder Störung des Schulbetriebs müssen die Geräte von den Kindern ausgeschaltet werden. Die Geräte werden von den Lehrkräften eingezogen und müssen von einem Elternteil abgeholt werden. Smartwatches/interaktive Uhren, die telefon- und internetfähig sind, entsprechen der Verwendung eines Handys. Wenn Kinder eine solche Uhr tragen müssen sie vor Schulbeginn im Schulranzen verstaut werden und dürfen erst nach Schul- bzw. Betreuungsschluss wieder angelegt werden. Die Schule kann keine Haftung übernehmen, wenn Uhren oder Handys beschädigt oder entwendet werden.